Nach den Sportferien 21 gilt neu für die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse gilt auf dem Schulareal und in den Schulgebäuden (inklusive
Unterrichtsräumen) eine Maskentragpflicht. In mehrklassigen Abteilungen, in denen Schülerinnen und Schüler der 5. oder 6. Klasse anwesend sind, haben alle Schülerinnen und
Schüler der Abteilung eine Maske zu tragen. Ausnahmen sind im untenstehenden Download "Weisung Volksschule" zu lesen.
Es besteht eine Meldepflicht an die Schulleitung bei Verdachtsfällen sowie von konkreten Fällen von Erkrankungen. Die Anweisungen des
behandelnden Arztes sowie des kantonsärztlichen Dienstes sind einzuhalten. Link zur Webseite des BAG.